Von Mag. Petra Schuh-Wendl
„Das gönn ich mir dann in der Pension“: ein Satz, den man heutzutage nur noch selten hört. Viel öfter hört man Sorgen, wie „kann ich mir in der Pension mein Leben noch leisten“ oder „bekomme ich überhaupt noch eine Pension“? Ja, die Zeiten haben sich geändert. Früher mussten wir uns um unsere Pension keine Gedanken machen. Wenn man als Erwerbstätige/r in die Pension einzahlte, bekam man im Ruhestand auch genügend ausbezahlt. Heute ist klar: Diese Rechnung geht sich nicht aus. Die Erwerbstätigen werden immer weniger – derzeit kommen auf eine Frau in Österreich nur noch 1,44 Kinder – und die Menschen werden immer älter. Dazu kommt die anhaltende Niedrigzinspolitik, die eine gewinnbringende Veranlagung erschwert.
Die Höhe der staatlichen Pension ist daher nicht (mehr) vorhersehbar und die Angst vor Altersarmut steigt. Vor allem wir Frauen machen uns Sorgen, denn wir sind von Altersarmut besonders betroffen. Ab einem Alter von 65 Jahren trifft sie uns drei Mal öfter als Männer! Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Frauen verdienen nach wie vor weniger als Männer und arbeiten oft Teilzeit. Knapp die Hälfte aller beschäftigten Frauen arbeitet in einem Teilzeitverhältnis oder geringfügig, weil sie oft die Betreuung von Kindern oder Angehörigen übernehmen. Bei Männern sind es nur neun Prozent.
Weniger Einkommen und Teilzeit bedeuten einen großen Einschnitt am Pensionskonto. Denn jede/r Versicherte hat ein Pensionskonto, auf das jährlich eine Gutschrift in der Höhe von 1,78 % gutgeschrieben wird. Der Wert dieser jährlichen Gutschrift steigt in den folgenden Jahren entsprechend der Lohnentwicklung. Das heißt: je geringer das Einkommen, umso geringer die Gutschrift. Da nun nicht mehr – so wie früher – die besten 15 Jahre herangezogen werden, sondern das Lebenseinkommen als Basis zur Pensionsberechnung dient, bedeutet dies für uns Frauen einen massiven Einschnitt in der Pensionshöhe. Ein Grund hierfür sind vorwiegend die Zeiten der Teilzeitarbeit, kombiniert mit dem langen Durchrechnungszeitraum. Bei den Karenzzeiten hingegen wird ein Pauschalsatz für die Teilgutschrift herangezogen, der nicht besonders ins Gewicht fällt. Deshalb liegen die Pensionen der Frauen im Schnitt ein Viertel unter den Männerpensionen.
Unser Pensionssystem wird sicher noch öfters bis zu unserem Pensionsantritt geändert. Was wir mit 65 erwarten können, ist daher offen. Was können wir Frauen also tun? Wir können entweder reich heiraten, erben oder im Lotto gewinnen. Da diese Szenarien allerdings für die wenigsten gelten, kann ich nur die klare Empfehlung abgeben: sorgen Sie vor und nützen Sie möglichst viele Möglichkeiten zur Pensionsverbesserung. Auch ich kann mir spannendere Sparziele vorstellen, doch die Aussicht darauf, im Alter den Lebensstandard senken zu müssen, ist eine noch weniger attraktive Alternative. Ich halte es außerdem für wichtig, während Karenzzeiten das Sparziel „Pension“ nicht zu unterbrechen. In dieser Phase ist für viele alles rosarot und wir verlassen uns gerne auf den Partner, der die Finanzen übernimmt. Niemand denkt gerne daran, dass es auch anders kommen kann – trotz hoher Scheidungsraten und des Modells des Lebensabschnittspartners. Das ist unromantisch, aber leider die Realität!
Verbessern Sie Ihre Pension daher, in dem Sie, wenn möglich, während der Kindererziehungszeit arbeiten. In diesem Fall wird Ihr Einkommen zur Beitragsgrundlage für die Kindererziehung hinzugerechnet. Damit erhöhen Sie die Gutschrift auf Ihrem Pensionskonto. Sie sollten sich auf jeden Fall informieren, wieviel Sie während der Elternkarenz oder während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld dazuverdienen dürfen.
Eine weitere Möglichkeit wäre – wenn es die familiäre Situation zulässt – die Arbeitsstunden aufzustocken. Je mehr Stunden Sie arbeiten, desto höher wird Ihre Pension sein. Falls eine Verkürzung der Arbeitszeit notwendig ist, dann verlagern Sie die Arbeitszeit, statt Stunden zu reduzieren. Das Mutterschutzgesetz sowie das Väterkarenzgesetz erlauben, unter gewissen Voraussetzungen, eine Verlegung der Arbeitszeit. Zum Beispiel einen späteren Arbeitsbeginn, damit Sie Ihr Kind in den Kindergarten bringen können.
Die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuungspflichten ist ebenfalls eine Möglichkeit, die Pension aufzubessern. Eine gleichzeitige Elternteilzeit macht‘s möglich. Oder Sie beantragen ein freiwilliges Pensionssplitting für die ersten vier Lebensjahre Ihres Kindes. Dabei erhalten Sie eine Gutschrift von Ihrem Partner, die Ihre Pension erhöht. Diese Gutschrift wird Ihren Kindererziehungszeiten und Ihrer allfälligen Erwerbstätigkeit hinzugerechnet. Dabei zu beachten ist, dass das Pensionssplitting bis zum vollendeten siebten Lebensjahr des Kindes bei der Pensionsversicherung beantragt werden muss.
Wenn es Ihre finanzielle Situation erlaubt, könnten Sie auch Schul- und Studienzeiten nachkaufen. Dabei bezahlen Sie pro nachgekauftem Versicherungsmonat knapp über 1.135,44 €. Bitte überprüfen Sie vor einem Nachkauf, ob er sich auch wirklich lohnt. Ein aktueller Auszug kann jederzeit vom Sozialversicherungsträger angefordert werden.
Für alle jene, die keine Möglichkeit haben, ihre Pension aufzubessern beziehungsweise deren Pension eine gewisse Grenze unterschreitet, sieht der Staat, im Rahmen der sogenannten Mindestpension, eine Ausgleichszulage vor. Auf Grund des budgetären Drucks auf die erste Säule des Pensionssystems – die staatliche Pension – sollte unbedingt auch die zweite Säule – die betriebliche Pension – und die dritte Säule – die private Altersvorsorge – gestärkt werden.
Mein Fazit: Solange sich in unserer Kultur oder an unserem Rollenbild nichts ändert, werden die Lohnschere und damit die Pensionsunterschiede zwischen Mann und Frau nicht kleiner. Bis Unternehmen hierzulande umdenken und der Staat etwas ändert, wird es vermutlich noch lange dauern. Daher sollte jede Frau heute an morgen denken und alle privaten Vorsorgemöglichkeiten, die sie sich leisten kann, ausschöpfen. Ein Beratungsgespräch mit einer Expertin/einem Experten hilft, das passende Vorsorgeprodukt zu finden, um letztendlich doch sagen zu können: „Das gönn ich mir dann in der Pension“!