Impressum

Verein WiFiNA

Adresse

Lenaustraße 13
2000 Stockerau

Tel.

+43 2266 205 20
+43 650 440 38 40

DVR: 3000869

ZVR: 429096746

Ansprechpartner

Herr Mag. Eduard Springinsfeld

Schriftführer und Kassier des Vereins

Lenaustraße 13
2000 Stockerau
Mail: eduard.springinsfeld@wifina.at

Links zu WKO-Einträgen zu den Gewerben:

Vermögensberatung

Unternehmensberatung

Versicherungsagent

Herr Lorenz Gumprecht

Limesstraße 2
2465 Höflein
Mail: lorenz.gumprecht@wifina.at

Impressum für den Bereich Wertpapiere

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz 

Verantwortlich für den Inhalt: TopTen, Zweigniederlassung der FiNUM.Private Finance AG (Berlin) 
Zweigniederlassung eines dt. Wertpapierinstituts, welches mit der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz ua zu nachfolgenden Tätigkeiten über selbständig tätige vertraglich gebundene Vermittler berechtigt ist: 

• Anlageberatung und Anlagevermittlung zu: 

Übertragbaren Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Investment-, Immobilienfondsanteilen, Finanz- und Kreditderivaten 

Adresse: Krugerstraße 13/5. OG, A-1010 Wien 
E-Mail: info@topten-wp.at 
Tel: +43 (0)1 503 74 50 
Fax: +43 (0)1 505 21 95 
Internet: www.topten-wp.at 
Sitz der Gesellschaft: Wien 
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien 
Firmenbuchnummer: FN 638403 d 

Aufsichtsbehörden Finanzmarktaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Otto-Wagner Platz Marie-Curie-Straße 24–28, A-1090 Wien DE-60439 Frankfurt am Main
https://www.fma.gv.at/
https://www.bafin.de/ 

Kammer/Berufsverband: Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Information und Consulting, Fachgruppe Finanzdienstleister Wien 
www.wko.at 
www.diefinanzdienstleister.at 
UID-Nummer: ATU 55692806 

Rechtliche Hinweise

Die TopTen, Zweigniederlassung der FiNUM.Private Finance AG (Berlin) übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität allfälliger im Bereich „Wertpapiere“ zur Verfügung gestellter Informationen zu Finanzinstrumenten. Gleiches gilt auch für alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. 

Die TopTen, Zweigniederlassung der FiNUM.Private Finance AG (Berlin) behält sich das Recht vor, den vertraglich gebundenen Vermittler zu Ergänzungen und/oder Änderungen der zu Verfügung gestellten Informationen zu verpflichten. Die Inhalte der Webseite sind nicht als Angebot oder Empfehlung bestimmter Produkte zu verstehen. Die Inhalte der Webseite können eine auf die individuellen Verhältnisse des Kunden abgestellte Beratung nicht ersetzen. 

Eine Weiterverwertung in welcher Form auch immer bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der TopTen, Zweigniederlassung der FiNUM.Private Finance AG (Berlin).

Datenschutzerklärung

Die aktuelle Datenschutzerklärung der TopTen, Zweigniederlassung der FiNUM.Private Finance AG (Berlin) finden Sie unter https://www.topten-wp.at/datenschutz/ 

Nachhaltigkeits-Policy

Die aktuelle Nachhaltigkeits-Policy der TopTen, Zweigniederlassung der FiNUM.Private Finance AG (Berlin) finden Sie unter https://topten-wp.at/leistungen/fuer-kunden/ 

ESG-Erklärung für Websites

Liebe Kunden,

„Nachhaltigkeit geht uns alle an. Sie ist das Bewusstsein, die natürlichen Lebensgrundlagen wie sauberes Wasser und gesunde Luft zu bewahren und den Klimawandel so schnell und so weit wie möglich zu begrenzen. Sämtliches Handeln ist ganzheitlich auf diese Ziele auszurichten, um jetzige und nachfolgende Generationen vor Schaden zu schützen und ihnen eine lebenswerte Welt zu bieten bzw. zu hinterlassen.

Zur Zielerreichung müssen nicht nur Staatengemeinschaften und Einzelstaaten sowie ihre Regierungen, Institutionen und Bürger beitragen, sondern auch Unternehmen aus allen Wirtschafts- und Dienstleistungsbereichen.

Die Europäische Union hat für ihre Mitgliedsstaaten zum Thema Nachhaltigkeit u.a. die sogenannte Offenlegungsverordnung und die Taxanomieverordnung erlassen, die auch uns als Vermögensberater treffen. Darin werden unter dem Kürzel „ESG“ drei zentrale Verantwortungsbereiche genannt: Umweltschutz, soziale Nachhaltigkeit und nachhaltige Unternehmensführung.

Ich nehme das Thema Nachhaltigkeit sehr ernst und werde diese ab 02.08.2022 rechtlichen Verpflichtungen in enger Zusammenarbeit mit meinem Haftungsdach FinanzAdmin Wertpapierdienstleistungen GmbH erfüllen.

Im Beratungsprozess werde ich im Zuge jeder Beratung und/oder Vermittlung erheben, ob bei den Finanzinstrumenten Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen oder auch nicht. Wenn die Berücksichtigung nachhaltiger Finanzinstrumente gewünscht wird, so stehen eine Vielzahl von Finanzinstrumenten mit unterschiedlicher Ausrichtung zur Verfügung:

Diese, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigenden Finanzinstrumente werden in 3 Kategorien unterteilt:

Kategorie A: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Taxonomieverordnung).

Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Tätigkeit ein solches Finanzinstrument zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet, die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt, die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z. B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2-Fußabdruck).

Darüber hinaus nennt die Taxonomieverordnung 6 Umweltziele, nämlich

  • den Klimaschutz
  • die Anpassung an den Klimawandel
  • die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • den Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme

Kategorie B: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren (gemäß Offenlegungsverordnung).

Innerhalb der Kategorie B, also bei Finanzinstrumenten gemäß Offenlegungsverordnung ist zu unterscheiden in Produkte gemäß

  • Art 8 (auch „hellgrün“ genannt) und
  • Art 9 (auch „dunkelgrün“ genannt).

Bei Produkten gemäß Art 8 werden diese ökologischen und sozialen Kriterien berücksichtigt und bei Art 9 wird in Firmen investiert, die explizit diese Nachhaltig-keitsziele verfolgen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte können bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden.

Hierzu ist aber zu bedenken, dass kein Finanzinstrument zu 100% den Erfordernissen der Art 8 oder Art 9 entsprechen, sondern nur zu einem gewissen Mindestprozentsatz

Kategorie C: die in ökologisch nachhaltige Finanzinstrumente investieren, die nicht den Kategorien A und B entsprechen, die aber verschiedene nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

Da wir bei den Kennzeichnungen ausschließlich auf die Angaben der Produkthersteller und externer Softwarelieferanten angewiesen sind, ist es uns selbst nicht möglich, diese Angaben aufgrund eigener Recherchen zu überprüfen.

Diese Nachhaltigkeitsaspekte kann bei einem einzelnen Finanzinstrument aber auch bezogen auf das gesamte Portfolio berücksichtigt werden. Im Zuge der Beratung berücksichtige ich diese Präferenzen grundsätzlich bezogen auf das gesamte Portfolio.

Es ist daher möglich bei einem einzelnen Finanzinstrument in den Kat. A und B zum Beispiel jeweils einen prozentuellen Mindestanteil zu wünschen, bei einer Berücksichtigung des Gesamtportfolios wird jedoch nur eine geringere prozentuelle Gewichtung möglich sein.  

Bei den Finanzinstrumenten gemäß der Kat. C erfolgt eine Berücksichtigung nicht in prozentuellen Mindestwerten, sondern nur, ob ein Finanzinstrument diese Ziele berücksichtigt oder nicht.

Wenn Sie uns keine Nachhaltigkeitspräferenzen nennen, stufen wir Sie als „nachhaltigkeitsneutral” ein. Das heißt, dass wir in die Eignungsbeurteilung bzw. in die Auswahl jener Finanzinstrumente, die wir Ihnen gegebenenfalls empfehlen, Ihre sonstigen Anlagepräferenzen (z. B. Risikotoleranz, Erfahrungen und Kenntnisse, Vermögensverhältnisse) einbeziehen. Die Nachhaltigkeit ist dann allerdings kein Auswahl- bzw. Ausschlusskriterium.

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken grundsätzlich nicht beeinflusst.